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Vor dem Hintergrund der sich schnell wandelnden und komplexen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre Aufsichtsorgane hat das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) kürzlich „Corporate Governance Guiding Principles for Board Oversight“ veröffentlicht. Diese können Aufsichtsräte nutzen, um ihre Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse zu überprüfen, ihre Selbstevaluationen zu verbessern und die Einarbeitung und Weiterbildung von (neuen) Aufsichtsratsmitgliedern zu gestalten.
COSO ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die sich der Verbesserung von Unternehmensführung und -aufsicht widmet. Dafür veröffentlicht COSO regelmäßig umfassende Rahmenwerke und Leitlinien. So auch die neuen Leitlinien, die in Zusammenarbeit mit PwC entwickelt wurden. Diese richten sich direkt an Aufsichtsgremien und sollen ihnen einen praxisorientierten Ansatz bieten, um ihren Dialog über das Zusammenspiel der unterschiedlichen Aufsichtspflichten und deren Wahrnehmung im jeweiligen Unternehmenskontext zu gestalten.
Alle Leitlinien zielen darauf ab, die langfristige Wertschöpfung von Unternehmen nachhaltig zu fördern, ihre Leistung und Widerstandsfähigkeit zu stärken sowie Führungskontinuität und verantwortungsvolle Anreizsysteme sicherzustellen. Die einzelnen Leitlinien werden nachfolgend kurz dargestellt. Details finden Sie hier.
Leitlinie 1: Governance Struktur des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat legt eine Governance Struktur fest, in der seine Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse klar definiert sind.
Leitlinie 2: Rechenschaftspflicht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erfüllt seine treuhänderischen Pflichten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Governance-Standards und achtet die Rechte der Aktionäre. Er trägt durch seine Überwachung zur ordnungsgemäßen Offenlegung bei.
Leitlinie 3: Zusammensetzung und Führung
Der Aufsichtsrat vereint vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und Sichtweisen, um integer und objektiv zu handeln, und ihm gehört eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Er überprüft regelmäßig seine Zusammensetzung und Nachfolgeplanung.
Leitlinie 4: Effektivität des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bewertet regelmäßig seine Effizienz, beobachtet interne und externe Veränderungen und optimiert seine Governance-Praktiken, um seine Aufsicht zu stärken und fortzuentwickeln.
Leitlinie 5: Zweck, Mission und Werte
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig Zweck, Mission und Werte des Unternehmens und überwacht deren Übereinstimmung mit der Strategie, der Unternehmenskultur, den Anreizsystemen und den Personalpraktiken.
Leitlinie 6: Kultur, Verhalten und „Tone at the top“
Der Aufsichtsrat formuliert klare Erwartungen an Integrität und ethisch korrektes Verhalten, lebt diese Werte in seinem eigenen Handeln und seinen Entscheidungen vor und erwartet dasselbe vom Vorstand.
Leitlinie 7: Strategie, Ziele und Leistung
Der Aufsichtsrat bietet eine unabhängige Perspektive in Bezug auf Strategie(-ziele), genehmigt – soweit erforderlich – wesentliche Maßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Zu diesem Zweck überprüft er die Unternehmensleistung anhand vereinbarter Ziele und Kennzahlen.
Leitlinie 8: Technologie und Daten
Der Aufsichtsrat überwacht Technologie- und Datenpraktiken des Unternehmens, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Strategie und der Risikobereitschaft gesteuert und zur Steigerung der Leistungs- und Widerstandsfähigkeit eingesetzt werden.
Leitlinie 9: Einbindung von Interessengruppen
Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Einbindung von Interessengruppen durch den Vorstand, fördert eine angemessene Investorenkommunikation, greift bei Bedarf direkt ein und bezieht die Rückmeldungen der Interessengruppen in strategische Diskussionen ein.
Leitlinie 10: Führungskräfte und Nachfolge
Der Aufsichtsrat überwacht die Führungskräfteentwicklung und Nachfolgeplanung und überprüft regelmäßig die Personalstrategie, den Führungskräftepool sowie den Kompetenzbedarf für die Umsetzung der Strategie.
Leitlinie 11: Leistung und Vergütung der Führungskräfte
Der Aufsichtsrat bewertet die Leistung der Vorstandsmitglieder, befasst sich mit ihrem Vergütungssystem und überwacht die im Unternehmen gesetzten Vergütungs- und Anreizstrukturen.
Leitlinie 12: Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Der Aufsichtsrat beaufsichtigt das Risikomanagement und interne Kontrollsystem. Dabei fordert er vom Vorstand auch Transparenz darüber, wo (generative) KI in der Finanzberichterstattung und den damit verbundenen Kontrollmechanismen zum Einsatz kommt und wie mit daraus resultierenden Risiken umgegangen wird.
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