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Einsatz von KI im Aufsichtsrat – Praxis-Impuls der Regierungskommission

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Mit ihrer Veröffentlichungsreihe „Praxis-Impulse“ teilt die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) ihre Gedanken zur praktischen Umsetzung des Kodex mit. In ihrem kürzlich veröffentlichten Beitrag widmet sie sich dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Aufsichtsrat.

Der Impuls beleuchtet, wie der Aufsichtsrat KI sowohl als Kontrollinstanz als auch als strategischer Sparringspartner des Vorstands effektiv in seine Arbeit einbinden kann. Um dies schrittweise zu ermöglichen, ohne zu überfordern, schlägt die Kommission ein dreistufiges Vorgehen vor:

  • Stufe 1: KI dient als digitale Assistenz bei Routineaufgaben, etwa durch automatische Zusammenfassungen, Texterkennung, Protokollentwürfe und eine effiziente Organisation von Dokumenten.
  • Stufe 2: KI wird zur Analyse und Kontextualisierung genutzt, indem sie beispielsweise als Hinweisgeber bei Recherchen und Querverweisen sowie bei der strukturierten Auswertung von Daten hilft. Sie kann Muster oder Anomalien erkennen, Vergleiche ermöglichen und Risikobewertungen unterstützen. Der Einbezug externer Daten über sichere Schnittstellen oder Datenimporte ist ebenfalls hilfreich.
  • Stufe 3: KI wird für strategisches Sparring und Szenarien eingesetzt, beispielsweise durch simulationsgestützte Szenario- und Schwachstellenanalysen sowie Logikprüfungen. Perspektivisch werden KI-Agenten, die autonom Aufgaben verfolgen, an Bedeutung gewinnen.

Ergänzend zu den Einsatzmöglichkeiten weist die Kommission auf die diesbezüglichen Voraussetzungen hin, wobei sie fünf zentrale Bereiche hervorhebt:

Erstens müssen die rechtlichen Bestimmungen für die Informationsbeschaffung (z.B. DSGVO, EU AI Act) eingehalten werden. Zweitens sind ethische Standards und unternehmensspezifische Leitlinien von entscheidender Bedeutung. Diese schließen drittens die Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse sowie die Erfüllung technischer Anforderungen wie Datenschutz und Vertraulichkeit ein. Wichtig ist es viertens, nicht nur den ökonomischen Nutzen zu betrachten, sondern auch die Grenzen und Risiken der KI zu erkennen sowie die generierten Daten kritisch zu analysieren. Schließlich fördern fünftens klare Governance-Strukturen, die beispielsweise definierte Anwendungsbereiche und Verantwortlichkeiten umfassen, einen verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Gremienarbeit.

Die Praxis-Impulse haben laut Regierungskommission keinen bindenden Charakter und verfolgen nicht das Ziel, Bestandteil des DCGK zu sein oder zu werden. In Bezug auf den Einsatz von KI im Aufsichtsrat appelliert die Kommission, so früh wie möglich damit zu beginnen – „am besten sofort“. Sie betont, dass für den Aufsichtsrat nicht technisches Detailwissen, sondern die Offenheit für neue Denk- und Anwendungsfelder entscheidend ist.

Den ausführlichen Praxis-Impuls der Regierungskommission finden Sie hier.

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