Konsistenz und Realismus gefragt
Enforcement-Schwerpunkte 2026 – BaFin setzt Fokus auf Lagebericht
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Die Aufsichtsbehörden ESMA und BaFin haben ihre Prüfungsschwerpunkte für die Berichtsperiode 2025 festgelegt. Diese geben auch dem Aufsichtsrat Anhaltspunkte, vorauf er bei seiner Prüfung der Rechnungslegung achten sollte. Der rote Faden über alle Prüfungsschwerpunkte hinweg: es wird eine konsistente, transparente und realistische Darstellung über alle Teile der Unternehmensberichterstattung erwartet, wie sich die aktuellen Umwälzungen auf die Unternehmen auswirken.
Bei ihrer Enforcement-Prüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen berücksichtigt die deutsche BaFin die Prüfungsschwerpunkte der europäischen Aufsicht ESMA. Diese rückt hinsichtlich der Finanzberichterstattung insbesondere die Segmentberichterstattung und die Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten in den Fokus.
Es wird geprüft, ob die dargestellten Geschäftssegmente angesichts von Verschiebungen im globalen Handelsgefüge noch die tatsächliche interne Steuerung abbilden. Ein weiterer Schwerpunkt wir die Umsetzung der IFRS IC Entscheidung von 2024 sein, die die Angabe wesentlicher Ertrags- und Aufwandsposten in der Segmentberichterstattung vorsieht. Gleichzeitig wird eine transparente Analyse der finanziellen Auswirkungen von Kriegen, Handelskonflikten und Lieferkettenstörungen über die gesamte Finanzberichterstattung erwartet, was beispielsweise die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Liquiditätsrisiken oder die Einhaltung von Kreditauflagen betrifft.
Ergänzend zu den europäischen Vorgaben legt die BaFin einen nationalen Schwerpunkt auf die Lageberichterstattung. Die Behörde warnt vor typischen Fehlerquellen wie zu optimistischen Prognosen, einer unzureichenden Datengrundlage oder Inkonsistenzen zwischen interner Steuerung und externer Berichterstattung. Erwartet wird eine ausgewogene Darstellung, die auch negative Entwicklungen nicht verschleiert.
In Bezug auf die Steuergrößen in der Prognoseberichterstattung geht die Sichtweise der BaFin über die Anforderungen des einschlägigen Standards des DRSC hinaus. Während der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und die Fachliteratur der Auffassung sind, dass nach DRS 20 im Prognosebericht nur die aus Sicht des Managements bedeutsamsten Leistungsindikatoren zu prognostizieren sind, scheint die BaFin die Auffassung zu vertreten, dass es darüber hinaus notwendig sein kann, den Prognosegegenstand auf weitere relevante Lagen zu erweitern, wenn diese nicht durch die identifizierten bedeutsamsten Leistungsindikatoren abgedeckt sind. Wann dies notwendig ist, lässt sie hingegen offen. Die Diskussionen zu diesem Thema sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, so dass abzuwarten bleibt, wie sich die BaFin hier endgültig positioniert. Aus einer solchen Anforderung können jedoch kurzfristig erhebliche Mehraufwendungen auf die Unternehmen resultieren. Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat sich deutlich gegen eine solche Erweiterung der Prognoseberichterstattung ausgesprochen. Vom DRSC gibt es derzeit noch keine öffentliche Äußerung.
Noch nicht Gegenstand der Enforcement-Verfahren in Deutschland ist aktuell die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dennoch ist für Unternehmen, die bereits nach den Vorgaben der CSRD berichten oder sich darauf vorbereiten, der ESMA-Schwerpunkt auf die Wesentlichkeitsanalyse gemäß den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) interessant. Die Aufsicht erwartet, dass Unternehmen nachvollziehbar darlegen, wie sie die für sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert haben.
Schließlich wird auch die technische Sorgfalt bei der digitalen Berichterstattung im ESEF-Format thematisiert. Aufgrund häufig festgestellter Fehler bei der digitalen Auszeichnung der Kapitalflussrechnung wird hierauf besonderes Augenmerk gelegt.
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